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Versicherungsschutz rund um den Umzug

Malheur beim Umzug - Freundschaft ade? 

Lesedauer ca. 4 Minuten

Die schöne Lampe geht auf dem Gehweg vor dem Haus zu Bruch. Im Treppenhaus poltert die Waschmaschine die letzten Stufen runter. Das Parkett bekommt einen heftigen Kratzer und die rostige Schraube verletzt auch noch die Hand des freiwilligen Umzugshelfers. Alles kein Problem, denn die Versicherung zahlt? Welche wohl? Und auf jeden Fall?

Umzug in Eigenregie
Viele Menschen organisieren den Umzug in eigener Regie und freuen sich, dass Freunde und Bekannte beim Tragen helfen. Bei dem ein oder anderem Umzug bleiben Missgeschicke oder Schäden nicht aus. Das allerdings für die unentgeltliche Unterstützung beim Umzug besondere Regeln im Schadensfall gelten, ist vielfach unbekannt und kann eine Freundschaft je nach Missgeschick belasten.

Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten
Das jeder von uns für die Schäden, die man einem anderen zufügt, verantwortlich ist und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in unbegrenzter Höhe ersetzen muss, ist zumeist bekannt. Doch Freundschaftsdienste oder Gefälligkeiten genießen eine besondere Stellung vor dem Gesetz und es wird nach dem Level der „Fahrlässigkeit“ – ob leicht oder grob - entschieden, ob ein Umzugshelfer zum Schadensersatz verpflichtet ist oder nicht. Denn wer würde noch gern helfen wollen, wenn man davon ausgehen müsste, dass Schäden, die aus guten Motiven entspringen, aus der eigenen Tasche zu begleichen sind. Dass die private Haftpflichtversicherung ein wichtiger Wegbegleiter ist, um den Risiken im Alltag zu begegnen, wissen viele. Nicht jede Privathaftpflichtversicherung schließt jedoch den Aspekt „Gefälligkeitsschäden ein, so dass ein prüfender Blick ratsam ist. Ein besserer Vertrag kostet meist nicht mehr als eine leistungsschwache Versicherung.

Schäden an gemietetem Eigentum
Wenn das Parkett beim Auszug Kratzer abbekommt oder eine Fliese in der angemieteten Wohnung springt, stellt sich zunächst die Frage, wem das Malheur passiert ist. Dem Mieter der Wohnung selbst, so ist dies ein Schaden, wo die meisten Haftpflichtversicherer einspringen, wenn sie es als „Mietsachschaden“ einordnen. Ist der Schlüssel der zentralen Schließanlage verloren gegangen und diese soll deshalb ausgetauscht werden, können diese Kosten teuer werden. Dann kommt es darauf an, dass in der Privathaftpflichtversicherung der Schlüsselverlust mitversichert ist.
Ist ein Schaden an der gemieteten Wohnung durch nette, unbezahlte Umzugshelfer *in verursacht, dann kommt es wieder darauf an, ob diese in ihrer Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden mitversichert haben.

Verletzt beim Umzug
Wenn die Bekannte beim Umzug stolpert und sich z.B. an der Hand schwer verletzt, stellt sich die Frage wer zahlt in diesen Fällen? Der Umziehende haftet nur, wenn er an der Verletzung des Umzugshelfers schuld ist.
Wer also gern mal Freunde oder Bekannte beim Umzug unterstützt, sollte über seine eigene Absicherung im Vorfeld nachdenken, denn in Deutschland fallen die meisten Unfälle in den Freizeitbereich. Wohl dem, der seine Arbeitskraft, z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder anderer Vorsorge abgesichert hat.
Auf jeden Fall ist klar, dass Schäden rund um den Umzug eine knifflige Sache sind. Menschen, die anderen gern helfen oder denen geholfen wird, sollten deshalb über den eigenen Schutz nachdenken, bevor etwas passiert.

Umzug mit dem Profi
Wer sich für die Variante Profi entscheidet und damit ein Umzugsunternehmen beauftragt, erspart sich nicht nur eine Menge Arbeit, sondern reduziert das persönliche Risiko. Denn Umzugsunternehmen haften für Schäden, die in deren Verantwortungsbereich liegen. Diese Haftung ist begrenzt auf einen Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter an Umzugsvolumen. Doch für bestimmte Dinge haftet der Umzugsprofi nicht. Dazu zählen z.B. Wertsachen, Urkunden, Pflanzen und lebende Tiere. Für Kunst und Antiquitäten gilt es besondere Vereinbarungen zu treffen.
Und problematisch wird es, wenn die Umzugskisten vom Umziehenden selbst gepackt wurden, da die Frage offenbleibt, ob der Gegenstand fachgerecht eingewickelt war oder nicht. Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel nur für Gegenstände, die dessen Mitarbeiter*innen selbst verpackt haben.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine Transportversicherung überdenken.

Wichtig auf der Umzugs-Checkliste
Neben dem Umzug gilt es noch weitere ToDo´s rund um Versicherungen und Finanzen auf der Checkliste als wichtig zu vermerken. Neben der neuen Anschrift sind bestehende Verträge wie z.B. die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf die neue Wohn- und Lebenssituation anzupassen. Möglicherweise gibt es auch neue Anforderungen wie z.B. den Schutz einer Solaranlage zu überdenken.

Fairsicherungsbüro lotst durch den Umzugstrubel
Damit die ToDo´s schnell weniger werden und Zeit fürs Räumen und Packen bleibt, unterstützen wir Sie. Sie teilen uns die neue Anschrift mit und wir informieren alle Versicherer deren Verträge über uns betreut werden. Wir klären mit Ihnen die wichtigen Fragen, um bestehende Verträge anzupassen und etwaige neue Risiken zu bedenken.
Und sollte es während des Umzugs poltern, krachen oder scheppern – stehen wir Ihnen unterstützend und hilfreich für Fragen, die richtige Einordnung und konkrete Handlungsempfehlungen zur Seite. Für die rasche Meldung des Schadens zu jederzeit und an jedem Ort stehen die entsprechenden Schadensformulare auf unserer Homepage für Sie bereit.

Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente im neuen Zuhause.

Ihr Team des Bonner Fairsicherungsbüro



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