Fairsicherungsbüro Unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH

Erstinformation

Vermittlerangaben

Die Fairsicherungsbüro – unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH mit Sitz in Köln und Bonn verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO als Versicherungsmakler*innen und ist unter der Registernummer D-1J7Z-XGED0-25 in das Vermittlerregister nach §11a GewO eingetragen. 

Zudem sind wir als Finanzanlagenvermittler*innen mit einer Erlaubnis nach §34 f der GewO unter der Registernummer D-F-142-KB11-11 eingetragen. Wir vermitteln in Deutschland zugelassene offene Investmentfonds.

Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften.

Ferner besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festpreis 0,20 €/Anruf; mit abweichenden Preise aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (030) 20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach §11a GewO jederzeit veranlassen.

Informationen über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Versicherungsvermittlung Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an die Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit diesem vereinbart haben. Die Vergütung der Berater für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung bzw. ggfs. Bestandsübertragung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Courtage hinaus erhalten die Berater keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann an die Berater jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Alle Zuwendungen dürfen von dem Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Inhalt der Erlaubnis zur Anlageberatung Die Erlaubnis nach §34f GewO beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung oder die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, (§34 f Abs.1Nr. 1 GewO) auszuüben.

Informationen über Emittenten und Anbieter zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. §34f GewO zulässig ist.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter, Kostenausweise Ihr Berater ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. §34f GewO kein Honorar oder sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben. Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produktes bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667,675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht. Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an Ihren Berater gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt. Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen erworbenen Finanzanlagen. Für einen auf Ihren Wunsch des Kunden mit dem Berater geschlossenen Beratungsvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Beratungsvertrages.

Vertragsinformationen Ihr zuständiger Berater erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten des Beraters und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene punktuell erbrachte Dienstleistungen, die Pflichten des Beraters aus diesem Vertrag enden automatisch: - bei der Anlageberatung mit Ihrer Anlageentscheidung - bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme-/ablehnung. Eine nachvertragliche Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht. Der Berater nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von Ihnen empfohlenen oder vermittelten Finanzanlagen vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt ausschließlich Ihnen.

Emittenten- und Anbieterangebot Gern stellen wir Ihnen auf Anfrage eine Auflistung der Vertragspartner im Bereich Finanzanlagenvermittlung zur Verfügung.

Kommunikationswege Die Kommunikation zwischen und Ihnen und dem Berater bei der Beratung und Vermittlung zu Finanzanlagen kann ausschließlich im persönlichen Gespräch, auf dem Postweg, per Fax oder per Email erfolgen. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, Xing) sowie Nachrichtendienste (z.B. Whats-App, Signal, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Nach §18a FinVermV ist der Berater verpflichtet alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Berater veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäfts führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu den Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Berater im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Aufklärung zu Interessenkonflikten Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleisten lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Der Berater hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.

Interessenskonflikte können zwischen dem Berater/seinen Mitarbeiter*innen und Kunden, aber auch zwischen den Kunden untereinander bestehen.

Interessenskonflikte können sich insbesondere ergeben:

- Aus dem eigenen Umsatzinteresse des Beraters am Absatz von Finanzanlagen (insbesondere bei der Anlageberatung oder etwaiger konzerneigener Produkte)

- beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen

- Bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z.B. Abschluss-/Bestandsprovisionen/sonstige geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Anlagevermittlung für den Kunden

- Durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater

  - durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)

- Aus privaten Investmentgeschäften von Mitarbeitern und Beratern

- Aus Beziehungen zu Emittenten oder Kunden

- Aus Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden

Interessenskonflikte können dazu führen, dass der Berater nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde ggfs. einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt der Berater für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.

Im Einzelnen wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:

Eigenes Umsatzinteresse an Anlageprodukten Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung: Unterlassen von Vertriebsvorgaben, softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben, regelmäßige Mitarbeiterschulungen
Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs
Zuwendungen von oder an Dritte Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annahme/Gewährung von Zuwendungen, ex ante und ex post-Kostenausweis an den Kunden; Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen.
Erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater Keine erfolgsbezogene Vergütung, Unterlassen von Vertriebsvorgaben, Einrichten und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter
Erlangung von nicht öffentlich bekannten Informationen Errichtung von Informationsbarrieren, regelmäßige Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte 
Beziehung zu Produktgebern Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Informationsbarrieren
Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden Errichtung von Informationsbarrieren, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen

Trotz der aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte kann nicht garantiert werden, dass Ihre Interessen in jedem Fall gewahrt werden. Es gibt außerdem Fälle, bei denen die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird.

Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: - Beim Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Berater branchenüblich entgeltliche Zuwendungen von Dritten, siehe oben. Weitergehende Informationen können Sie auch den ex ante und ex post Kostenausweisen entnehmen. Detaillierte Informationen zu erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie außerdem auf Wunsch beim Berater erfragen. Darüber hinaus erhalten der Berater und seine Vermittler branchenübliche, unentgeltliche, geringfügige Zuwendungen wie beispielsweise Verkaufs- und Informationsmaterial, Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, Bewirtungen im Rahmen der sozial üblichen Kontaktpflege, technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und Verbreitungssysteme.

Auf Wunsch erhalten Sie gerne nähere Informationen zu den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Unser Bestreben ist stets Ihnen leistungsfähigen und Ihrem Bedarf entsprechenden Versicherungsschutz und Anlageprodukte zu vermitteln. Sollte es bei aller Sorgfalt doch einmal zu Fehlern kommen, bitten wir Sie sich direkt an uns, das Fairsicherungsbüro und dessen Geschäftsführung zu wenden.

Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stelle als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin, Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Email: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Alternative Streitbeilegung Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden;

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Email: kontakt@schlichtung-finanberatung.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

Haftungsrechtliche Grundlagen

Die vom Fairsicherungsbüro – unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH vorgenommenen Auswertungen, Analysen und Empfehlungen des Antragstellers basieren auf den vom ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Das Fairsicherungsbüro – unabhängige Finanzberatung und Versicherungsvermittlung GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige oder fehlende Angaben oder Unterlagen zu Fehlern führen können, für die von ihr keine Haftung übernommen wird. Grundlage der Beratung sind die am Tag der Beratung geltenden steuerlichen oder gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Für zukünftige Veränderungen in der Rechtsprechung, Steuergesetzgebung oder deren Anwendung in der Verwaltung und den damit verbundenen Abweichungen zu den von dem Unterzeichner getroffenen Aussagen kann keine Haftung übernommen werden.


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Wilhelmstrasse 7, 53111 Bonn      Tel. +49 228 22 55 33     Fax +49 228 21 88 21   info@fairbuero.de


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